Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger§ 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung →