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Jurafuchs

§ 584a

BGB
Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
Stand 2026-04-13
(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

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