Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__1578a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).