Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__41.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).