Die Umschreibung einer auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung auf den Namen eines bestimmten Berechtigten kann nur durch den Aussteller erfolgen. Der Aussteller ist zur Umschreibung nicht verpflichtet.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__806.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).