Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund.← § 1786 Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils§ 1788 Rechte des Mündels →