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Jurafuchs

§ 1787

BGB
Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt
Stand 2026-04-13
Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund.

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