Jurafuchs

§ 633

BGB
Sach- und Rechtsmangel
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04
(1)
Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2)
Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1.
wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2.
für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.

(3)
Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
Prüfungsschema: Nacherfüllung im Werkrecht (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB)
  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)
  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)
  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)
  4. Kein Ausschluss der Nacherfüllung
  5. Keine Verjährung (§ 634a BGB)
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Prüfungsschema: Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB)
  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)
  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)
  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)
  4. Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts (§ 637 BGB)
  5. Kein Ausschluss des Selbstvornahmerechts
  6. Keine Verjährung (§ 634a BGB)
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Prüfungsschema: Rücktritt und Minderung im Werkrecht (§§ 634 Nr. 3 BGB)
  1. Werkvertrag (§ 631 BGB)
  2. Sach- oder Rechtsmangel (§ 633 BGB)
  3. Bei Gefahrübergang (§ 644 BGB)
  4. Voraussetzungen des Rücktritts (§ 323, 326 Abs. 5 BGB)
    1. Nicht vertragsgemäße Leistung
    2. Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder Entbehrlichkeit der Frist (§ 323 Abs. 1, 2 BGB, § 326 Abs. 5 BGB)
    3. Erfolgloser Fristablauf, sofern eine Fristsetzung erforderlich ist
  5. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB) bzw. Minderungserklärung (§ 638 Abs. 1 BGB)
  6. Kein Ausschluss des Rücktritts/der Minderung
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