Jurafuchs
§ 1599

§ 1599

BGB
Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft
Abstammung
Stand 2026-05-04
(1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes. (2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.

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