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Jurafuchs

§ 2090

BGB
Minderung der Bruchteile
Stand 2026-04-13
Ist jeder der eingesetzten Erben auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt und übersteigen die Bruchteile das Ganze, so tritt eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile ein.

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