Jurafuchs

§ 1169

BGB
Rechtszerstörende Einrede
Hypothek
Stand 2026-05-04
Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet.
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