Jurafuchs

§ 388

BGB
Erklärung der Aufrechnung
Aufrechnung
Stand 2026-05-04
Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
Prüfungsschema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung
  1. Gesamtergebnis
  2. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage
  3. Ausführungen zur Begründetheit der Klage aus einer Anspruchsgrundlage
  4. Ausführungen zur Hilfsaufrechnung
    1. ggf. Auslegung der Erklärung des Beklagten
    2. Zulässigkeit der Hilfsaufrechnung
    3. Ausführungen zur Begründetheit der hilfsweise geltend gemachten Gegenforderung aus einer Anspruchsgrundlage
  5. Prozessuale Nebenentscheidungen
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