Jurafuchs

§ 413

BGB
Übertragung anderer Rechte
Übertragung einer Forderung
Stand 2026-05-04
Die Vorschriften über die Übertragung von Forderungen finden auf die Übertragung anderer Rechte entsprechende Anwendung, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
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