Jurafuchs

§ 1195

BGB
Inhabergrundschuld
Grundschuld
Stand 2026-05-04
Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird. Auf einen solchen Brief finden die Vorschriften über Schuldverschreibungen auf den Inhaber entsprechende Anwendung.