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Jurafuchs

§ 2159

BGB
Selbständigkeit der Anwachsung
Stand 2026-04-13
Der durch Anwachsung einem Vermächtnisnehmer anfallende Anteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser oder der wegfallende Vermächtnisnehmer beschwert ist, als besonderes Vermächtnis.

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