Jurafuchs

§ 186

BGB
Geltungsbereich
Fristen, Termine
Stand 2026-06-18
Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

3 interaktive Fälle zu § 186 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.