Jurafuchs

§ 2253

BGB
Widerruf eines Testaments
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Stand 2026-05-04
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →