Jurafuchs

§ 1384

BGB
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
Gesetzliches Güterrecht
Stand 2026-06-18
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

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