Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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5 interaktive Fälle zu § 242 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.
Wiederholung – Fallgruppen, in denen das Interventionsrecht nach § 242 BGB ausgeschloss…Eigentümer verschafft sich Besitz an gestohlener Sache – Eigentum vs. BesitzschutzBaulast als Duldungspflicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGBRückzahlung von Spielverlusten wegen verbotenen Glücksspiels
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