Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.§ 390 BGB in Jurafuchs lernenAufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)→Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution – Aufrechnung des Vermieters mit verjä…→Grundfall: Aufrechnung→Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Spiel, Wette)→Aufrechnungslage: Verjährung vor Aufrechnungslage→Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 389 Wirkung der Aufrechnung§ 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte →