Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund§ 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum →